6. Dezember 2016
Sprachengesetz und -verordnung
2010 trat in der Schweiz das 2007 in der Volksabstimmung angenommene Sprachengesetz (SpG – Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften) in Kraft. Ergänzt wird es durch die Verordnung mit den entsprechenden Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen (SpV – Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften). Die Eidgenossenschaft hat so auf Basis der Artikel 4, 18 und 70 der Bundesverfassung eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die ihr erlaubt, die sprachlichen Minderheiten und die mehrsprachigen Kantone sowie verschiedenste Organisationen, Institutionen und Projekte im Bereich der Sprachen und der Verständigung zu unterstützen.
Der Bund will mit dem Gesetz «die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken» und «den inneren Zusammenhalt des Landes festigen». Zudem will er «die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen» sowie «das Rätoromanische und das Italienische» sowohl in der Bundesverwaltung als auch in der Bevölkerung fördern. Konkret geht es darum, den Einsatz der verschiedenen Amtssprachen des Bundes namentlich im Service public zu begünstigen, und Massnahmen zu ergreifen, um die Verständigung und den Austausch (Zugang zur Bildung, Sprachaustausche, Übersetzungen, finanzielle Hilfen usw.) zu fördern. Dazu kommen die finanzielle Unterstützung für die vier mehrsprachigen Kantone (Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis) sowie der Wille, die Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften insbesondere durch die Förderung der italienischen (Tessin) und der rätoromanischen (Graubünden) Sprache und Kultur zu gewährleisten – Letzteres im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Europarates an die Schweiz nach der Ratifizierung 1997 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Die neue Gesetzgebung wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzestexten, die sie stützen und erläutern. So gibt es die «Erläuterungen zur Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV)», welche die Verordnung Artikel für Artikel kommentieren und erläutern, sowie die «Erläuterung zur Revision der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV)», welche die wesentlichen Punkte der Revision aufnimmt und die neuen Bestimmungen kommentiert. Der Bund hat als Folge davon auch seine Weisungen zur Mehrsprachigkeit überarbeitet (Weisungen des Bundesrats zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung). Zudem hat er einen «Erläuterungsbericht zur Totalrevision der Mehrsprachigkeitsweisungen» verfasst, mit dem die Weisungen des Bundesrats zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vom früheren Rahmen der Bundespersonalverordnung (BPV) auf den neuen Gesetzesrahmen der SpV übertragen werden.
Durch die Inkraftsetzung des Sprachengesetzes wurden weitere Gesetzesgrundlagen tangiert, namentlich das « Reglement über die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache».
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