Bundesamt für Kultur (BAK)

Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes. Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen, sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen. Seine Fördertätigkeiten umfassen die vier Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen), Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), die kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland), sowie die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung durch die Unterstützung von diesbezüglichen Projekten.

Im Bereich der Sprachenpolitik ist das BAK für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie für die diesbezügliche Verordnung zuständig. In diesem Rahmen werden Massnahmen zur Verstärkung des schulischen Austauschs und zur Förderung einer zweiten und dritten Landessprache im Unterricht und in der wissenschaftlichen Forschung im Bereich Mehrsprachigkeit unterstützt. Das BAK unterstützt auch Organisationen, die im Gebiet der Verständigung tätig sind, sich zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Schweiz engagieren und in diesem Bereich neue Impulse setzen. Schliesslich werden die mehrsprachigen Kantone für die Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben sowie die Kantone Graubünden und Tessin für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur unterstützt.

Links

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Verordnung des Bundes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Bundesamt für Kultur

 


Contact


Bundesamt für Kultur (BAK)

Adressa:
Hallwylstrasse 15
3003 Bern

Kontaktperson:
Stéphanie Schneider-Riehle

Telefon: 058 466 89 38

E-mail: stephanie.schneider@bak.admin.ch

Pagina-web: www.bak.admin.ch