Bundeskanzlei
Die Bundeskanzlei ist die Stabstelle des Bundesrates
Die Bundeskanzlei erbringt Dienstleistungen für den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie für die Bevölkerung. Ihr Dienstleistungsangebot passt sie kontinuierlich den neuen Herausforderungen und Bedürfnissen an.
Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle der Regierung und hat die Funktion eines Scharniers zwischen Regierung, Verwaltung, Bundesversammlung und Öffentlichkeit. In diesem Sinne unterstützt sie den Bundesrat und die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten in ihrer Regierungsfunktion; sie bereitet in Zusammenarbeit mit den Departementen die Unterlagen vor, die für eine kohärente und vorausschauende Regierungspolitik nötig sind, und sorgt für eine möglichst rasche Information über die Beschlüsse des Bundesrates.
Die Bundeskanzlei informiert
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, rasch und umfassend informiert zu werden. Koordiniert wird die Kommunikation des Bundes sowie die Einhaltung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung gegenüber der Öffentlichkeit durch die Bundeskanzlei. Bundesratssprecher und Vizekanzler André Simonazzi informiert Medien und Öffentlichkeit nach der wöchentlich stattfindenden Bundesratssitzung.
Die Bundeskanzlei erfüllt zudem die Vollzugsaufgaben, die ihr von der Gesetzgebung übertragen werden. Insbesondere sorgt sie dafür, dass die Volksrechte im Rahmen von Bundesverfassung und Gesetzgebung über die politischen Rechte wahrgenommen werden können und dass die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen korrekt durchgeführt werden; sie veröffentlicht die Rechtstexte und die übrigen zu veröffentlichenden Texte so schnell wie möglich und in der gebotenen Qualität; sie erbringt die Übersetzungs-, Terminologie- und Koordinationsdienstleistungen nach der Verordnung vom 14. November 2012 über die Sprachdienste der Bundesverwaltung und vollzieht die ihr von der Sprachengesetzgebung übertragenen Aufgaben.
Die Bundeskanzlei stellt die politischen Rechte sicher
Wahlen, Abstimmungen, Referenden, Initiativen, Petitionen... In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die Bundeskanzlei koordiniert zudem die Einführung des Vote électronique (E-Voting).
Im Sprachenbereich setzt sich die Bundeskanzlei für die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ein, achtet auf die Gleichbehandlung der Amtssprachen und auf die Qualität der Rechtsetzung des Bundes. Insbesondere stellt sie Grundsätze der formalen Gestaltung der Erlasse auf und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden; sie sorgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz dafür, dass die Erlasse des Bundes in allen Amtssprachen inhaltlich und formal übereinstimmen, sach- und adressatengerecht, kohärent und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sind.
Die Bundeskanzlei publiziert
Die Bundeskanzlei ist für die Amtliche Sammlung, das Bundesblatt sowie für die Systematische Rechtssammlung zuständig. Broschüren, wie "Der Bund kurz erklärt", informieren die Öffentlichkeit über den Schweizer Staat und dessen Funktionieren.
Die Bundeskanzlei im Internet
Die Schweizerische Bundeskanzlei betreut verschiedene Internetauftritte des Bundes:
www.admin.ch,
www.bundesrat.admin.ch,
www.bk.admin.ch,
www.news.admin.ch
und das Schweizer Portal
www.ch.ch.
Sie fördert E-Government und koordiniert die Aktivitäten der Webmasterinnen und Webmaster aller Departemente.
Kontakt
Bundeskanzlei
Adresse:
Bundeskanzlei
Bundeshaus West
3003 Bern
Kontaktpersonen:
Telefon: +41 58 462 21 11
Fax: +41 58 462 37 06
E-Mail: info@bk.admin.ch
Website: www.bk.admin.ch