Der Verein Forum Helveticum (FH) feiert im Jahr 2018 sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass möchten wir die Zukunft der Schweizer Mehrsprachigkeit und Verständigung untersuchen und fördern.

Tag: Verfassung

6. Dezember 2016

Die schweizerische Verfassung und die Sprachen

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, deren aktuelle Version von 1999 stammt, bildet mit ihrem Ziel, «den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes» zu fördern, die Grundlage für die Mehrsprachigkeit. Sie legt vier Grundsätze fest: Gleichstellung der Sprachen, Sprachenfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, Sprachenterritorialität und Schutz der Minderheitssprachen. Verschiedene Artikel betreffen die Sprachenpolitik: Es sind dies Artikel 4 «Landessprachen», 18 «Sprachenfreiheit» und vor allem 70 «Sprachen» sowie teilweise Artikel 8 «Rechtsgleichheit», Artikel 31 «Freiheitsentzug», Artikel 62 «Schulwesen» und Artikel 175, der die Zusammensetzung des Bundesrats regelt. Mehr

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6. Dezember 2016

Sprachengesetz und -verordnung

2010 trat in der Schweiz das 2007 in der Volksabstimmung angenommene Sprachengesetz (SpG – Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften) in Kraft. Ergänzt wird es durch die Verordnung mit den entsprechenden Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen (SpV – Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften). Die Eidgenossenschaft hat so auf Basis der Artikel 4, 18 und 70 der Bundesverfassung eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die ihr erlaubt, die sprachlichen Minderheiten und die mehrsprachigen Kantone sowie verschiedenste Organisationen, Institutionen und Projekte im Bereich der Sprachen und der Verständigung zu unterstützen.  Mehr

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