16. Juni 2023

Anlass zur Kulturbotschaft 2025–2028

An einem gemeinsamen Anlass der parlamentarischen Gruppen «Mehrsprachigkeit CH», «ITALIANITÀ» und «Lingua e cultura rumantscha» sowie von Helvetia Latina erfuhren die Präsident/innen der Gruppen, Parlamentarier/innen sowie die rund 40 Gäste aus erster Hand das Wichtigste über den am 9.6.2023 vom Bundesrat in die Vernehmlassung verabschiedeten Entwurf zur Kulturbotschaft 2025–2028.

Carine Bachmann, Direktorin des Bundesamtes für Kultur (BAK), und David Vitali, Leiter Sektion Kultur und Gesellschaft des BAKs, erläuterten in ihren Präsentationen die generellen Stossrichtungen der Botschaft 2025–2028 sowie die Schwerpunkte in Bezug auf den Bereich Sprachen und Verständigung.
Dabei betonten sie, dass die Mehrsprachigkeit zur DNA der Schweiz gehöre und ihre soziale wie auch wirtschaftliche Dimension wichtig seien. Die Wichtigkeit manifestiere sich auch in einer überdurchschnittlich hohen Zunahme des beantragten Verständigungskredits. C. Bachmann unterstrich jedoch, dass Kulturpolitik nicht nur eine Geldfrage sei, sondern auch von Debatten und Zusammenarbeit lebe. Entsprechend habe das BAK Mittel für kulturpolitische Diskussionen vorgesehen, so auch im Bereich Mehrsprachigkeit.
In der Förderperiode 2025–2028 erhalten im Bereich Sprachen und Verständigung die folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit: Anpassung gesetzlicher Grundlagen, damit die italienische und rätoromanische Sprache auch ausserhalb des traditionellen Sprachgebiets angemessen durch den Bund gefördert werden können; Ausbau der Austausch- oder Mobilitätsangebote von Movetia, der nationalen Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungssystem; Sicherung des Erarbeiteten im Bereich Sprachunterricht/Forschung (Praxistransfer, Dokumentation, Austausch von Best Practices). Die weiteren Massnahmen in der Sprachförderung werden im bisherigen Rahmen weitergeführt.
Die einladenden Organisationen sind sich einig, dass der Entwurf der Botschaft eine gute Basis bietet, um die Förderung der Mehrsprachigkeit in ihren verschiedenen Facetten engagiert weiterzuführen und dabei auch neue Wege einzuschlagen. Entscheidend wird sein, dass das Parlament für die Umsetzung der zahlreichen Massnahmen genügend Mittel, mindestens im Umfang des Vernehmlassungsvorschlags, bereitstellt. Zudem braucht es den Willen aller involvierten Akteure, damit die Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Massnahmen auch in den Kantonen gelingen kann.
Interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 22. September 2023 ihre Stellungnahme an das BAK einzureichen.

KATEGORIE: Themen, Parlamentarische Gruppe
TAGS: , , , ,
KOMMENTAR VERFASSEN


Kommentare

Bitte geben Sie einen Kommentar ein.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.