6. Dezember 2016

Die Kulturbotschaft 2016-2020 und die Sprachen

Die «Botschaften» sind integrierender Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz. In ihnen werden die neuen strategischen Achsen der Bundespolitik festgelegt und begründet, das Vorgehen erläutert und die geplanten Gesetzestexte kommentiert. So enthält die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 vom 28. November 2014 Informationen zur finanziellen Steuerung der Kulturförderung des Bundes in der entsprechenden Budgetperiode (ausnahmsweise fünf statt vier Jahre) sowie, spezifischer, zu den strategischen Ausrichtungen im Sprachenbereich. 

Der Bundesrat beantragt Finanzmittel in der Höhe von 1 121, 6 Millionen Franken. Er setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu intensivieren, die aktuelle Politik fortzuführen und neue Massnahmen zu ergreifen. Die Schweizer Kulturpolitik steht vor vielfältigen Herausforderungen, die der Bundesrat unter den Stichworten Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung zusammenfasst. Er hat deshalb drei Handlungsachsen definiert: kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Die entsprechenden Massnahmen schliessen auch die Sprachenfrage mit ein.

Diese wird im Kapitel des gesellschaftlichen Zusammenhalts thematisiert: «Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Durch folgende Massnahmen will der Bund in der Förderperiode 2016–2020 den Zusammenhalt stärken: Vermehrte Förderung literarischer Übersetzungen zwischen den Landessprachen; Stärkung des Stellenwerts der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz; Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen; Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland […]».

Der Bund will namentlich die Landessprachen in der Verwaltung mit einer Verbesserung der Sprachkompetenzen des Bundespersonals und einer besseren Vertretung der Sprachgemeinschaften fördern. Ein Schwerpunkt wird auch auf die Förderung des Verständnisses und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Unterricht, schulischer Austausch, Austausch zwischen kulturellen Akteuren usw.), die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie die Erhaltung und Förderung der italienischen und der rätoromanischen Sprache und Kultur sowohl innerhalb als auch ausserhalb ihren jeweiligen Kantone gelegt.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, ist es grundlegend, den kulturellen Austausch, die gegenseitige Verständigung und die Mehrsprachigkeit auf individueller wie auch auf institutioneller Ebene zu fördern. Diese Massnahmen sind auch im Rahmen der allgemeinen Verbesserung des Zugangs zur Kultur in der Schweiz mittels Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben zu sehen – eines der wichtigsten Ziele der Kulturpolitik des Bundes.

Bestimmte Herausforderungen sind besonders drängend: der zunehmende Einfluss des Englischen im Zusammenhang mit der Frage des Sprachenunterrichts in der Schule («die Berücksichtigung der Landessprachen im Sprachenunterricht [ist] deshalb von eminenter Bedeutung»), der Status des besonders bedrohten Italienisch («Der Bund muss im Rahmen der Möglichkeiten, die ihm das Sprachengesetz an die Hand gibt, auf diese Situation reagieren ») sowie die Bedrohung für die Vielfalt des kulturellen Angebots in den ländlichen Gebieten (was zur Forderung führt, dass eine Politik des Kulturaustauschs, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern will, «sich deshalb auch dem Austausch zwischen den verschiedenen kulturellen und sozialen Gruppen im ganzen Lande widmen» sollte).

Am Ende der Kulturbotschaft wird daran erinnert, dass die Mehrsprachigkeit ein wesentliches Merkmal der Schweiz darstellt. Der Bund und die Kantone haben gemeinsam die Aufgabe, für die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt des Landes zu sorgen.

KATEGORIE: Bund, Rechtliche Grundlagen
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