25. Oktober 2016
Karte: Beitrittsverfahren HarmoS-Konkordat
Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten
Im April 2009 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für die Inkraftsetzung des Konkordats erreicht. Der Vorstand der EDK hat im Mai 2009 das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. August 2009 angesetzt. Die Beitrittskantone haben diejenigen Inhalte des Konkordats, welche sie noch nicht erfüllen, innerhalb von 6 Jahren umzusetzen, d. h. spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016. Diese Frist gilt auch für Kantone, die dem Konkordat nach dem 1. August 2009 beigetreten sind bzw. beitreten werden.
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