Politik
6. Dezember 2016
Die schweizerische Verfassung und die Sprachen
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, deren aktuelle Version von 1999 stammt, bildet mit ihrem Ziel, «den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes» zu fördern, die Grundlage für die Mehrsprachigkeit. Sie legt vier Grundsätze fest: Gleichstellung der Sprachen, Sprachenfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, Sprachenterritorialität und Schutz der Minderheitssprachen. Verschiedene Artikel betreffen die Sprachenpolitik: Es sind dies Artikel 4 «Landessprachen», 18 «Sprachenfreiheit» und vor allem 70 «Sprachen» sowie teilweise Artikel 8 «Rechtsgleichheit», Artikel 31 «Freiheitsentzug», Artikel 62 «Schulwesen» und Artikel 175, der die Zusammensetzung des Bundesrats regelt. Mehr
6. Dezember 2016
Die Kulturbotschaft 2016-2020 und die Sprachen
Die «Botschaften» sind integrierender Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz. In ihnen werden die neuen strategischen Achsen der Bundespolitik festgelegt und begründet, das Vorgehen erläutert und die geplanten Gesetzestexte kommentiert. So enthält die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 vom 28. November 2014 Informationen zur finanziellen Steuerung der Kulturförderung des Bundes in der entsprechenden Budgetperiode (ausnahmsweise fünf statt vier Jahre) sowie, spezifischer, zu den strategischen Ausrichtungen im Sprachenbereich. Mehr
25. Oktober 2016
Karte: zweite obligatorische Fremdsprache
25. Oktober 2016
Karte: erste obligatorische Fremdsprache
25. Oktober 2016
Karte: Beitrittsverfahren HarmoS-Konkordat
12. Oktober 2016
Vernehmlassung: Änderung des Sprachengesetzes
Stellungnahme vom Forum Helveticum im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG).