Das Umgehen mit den Sprachen und der Respekt der sprachkulturellen Minderheiten stützen auf verschiedene rechtliche Grundlagen. Die wichtigsten Referenz-Dokumente werden in dieser Kategorie vorgestellt.
Rechtliche Grundlagen
6. Dezember 2016
Die schweizerische Verfassung und die Sprachen
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, deren aktuelle Version von 1999 stammt, bildet mit ihrem Ziel, «den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes» zu fördern, die Grundlage für die Mehrsprachigkeit. Sie legt vier Grundsätze fest: Gleichstellung der Sprachen, Sprachenfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, Sprachenterritorialität und Schutz der Minderheitssprachen. Verschiedene Artikel betreffen die Sprachenpolitik: Es sind dies Artikel 4 «Landessprachen», 18 «Sprachenfreiheit» und vor allem 70 «Sprachen» sowie teilweise Artikel 8 «Rechtsgleichheit», Artikel 31 «Freiheitsentzug», Artikel 62 «Schulwesen» und Artikel 175, der die Zusammensetzung des Bundesrats regelt. Mehr
6. Dezember 2016
Sprachengesetz und -verordnung
2010 trat in der Schweiz das 2007 in der Volksabstimmung angenommene Sprachengesetz (SpG – Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften) in Kraft. Ergänzt wird es durch die Verordnung mit den entsprechenden Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen (SpV – Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften). Die Eidgenossenschaft hat so auf Basis der Artikel 4, 18 und 70 der Bundesverfassung eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die ihr erlaubt, die sprachlichen Minderheiten und die mehrsprachigen Kantone sowie verschiedenste Organisationen, Institutionen und Projekte im Bereich der Sprachen und der Verständigung zu unterstützen. Mehr
6. Dezember 2016
Die Kulturbotschaft 2016-2020 und die Sprachen
Die «Botschaften» sind integrierender Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz. In ihnen werden die neuen strategischen Achsen der Bundespolitik festgelegt und begründet, das Vorgehen erläutert und die geplanten Gesetzestexte kommentiert. So enthält die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 vom 28. November 2014 Informationen zur finanziellen Steuerung der Kulturförderung des Bundes in der entsprechenden Budgetperiode (ausnahmsweise fünf statt vier Jahre) sowie, spezifischer, zu den strategischen Ausrichtungen im Sprachenbereich. Mehr
6. Dezember 2016
Die Schweiz, 4 Landessprachen und mehr…
Die Schweiz hat nicht nur drei Amtssprachen (Italienisch, Deutsch und Französisch) und – mit Rätoromanisch – vier Landessprachen, sondern auch zahlreiche Varianten, insbesondere bei den Dialekten des Schweizerdeutschen. Doch die Sprachenvielfalt geht noch weiter. Ohne die Immigrationssprachen und die grosse Verbreitung des Englischen im ganzen Land zu zählen, wissen nur wenige Leute, dass es neben Regionalsprachen auch eine fünfte (territorial nicht gebundene) Sprache der Schweiz gibt. Obwohl diese Sprachen auf dem Rückzug sind, gehören sie zum mehrsprachigen Panorama der Schweiz und tragen zur Stärkung des kulturellen und sprachlichen Reichtums des Landes bei. Mehr