25. August 2021

Eine Landessprache obligatorisch bei der KV-Reform

Im Sommer 2023 tritt die reformierte kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» in Kraft. Laut den vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI am 16. August 2021 genehmigten Bildungsverordnungen und Bildungspläne werden alle betroffenen Lernenden in zwei Fremdsprachen Kompetenzen erwerben (siehe Mitteilung hier).

Neu erwerben im EFZ alle Lernenden in zwei Fremdsprachen Kompetenzen. Bisher war im B-Profil nur eine Fremdsprache Pflicht. Die erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache oder Englisch. Die zweite Fremdsprache ist – je nach erster Fremdsprache – eine zweite Landessprache, eine dritte Landessprache oder Englisch.

Zahlreiche Institutionen und Parteien sowie Organisationen der Verständigung (Stellungnahme Forum Helveticum, Forum für die Zweisprachigkeit und Helvetia Latina; Stellungnahme Pro Grigioni Italiano; Forum per l’italiano in Svizzera; LCH) hatten sich für ein Modell mit zwei obligatorischen Fremdensprachen ausgesprochen. Letztere hatten auch den Wunsch geäussert, dass eine Landessprache als obligatorische erste Fremdsprache bestimmt würde. Dies ist nun nicht der Fall.

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